Die Darlehensarten

Welche Darlehensart passt zu Ihnen und Ihren Lebensumständen?

Lohnt sich eine Umschuldung oder sind Leistungen noch nicht abgerufen?

Finden Sie heraus, was möglich ist und was Ihnen zusteht!

Vorab

Welche Darlehensart sich im Detail für Ihre Umstände am Besten eignet, sollte in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.

Nachstehend finden Sie grundlegende Informationen zu den verfügbaren Darlehensarten.
Wir sind für eine persönliche Beratung immer für Sie da!

Bei einem Annuitätendarlehen hat der Kreditnehmer eine immer gleich bleibende Rate zu zahlen. Im Kreditvertrag wird die jährliche Annuität festgelegt, die Raten werden dann meist vierteljährlich oder auch monatlich geleistet.

Die Rate bei einem Annuitätendarlehen setzt sich aus einem Zinsanteil und einem Tilgungsanteil zusammen. Im Laufe der Darlehensrückführung sinkt jedoch der Zinsanteil aufgrund der immer niedriger werdenden Restschuld. Da bei einem Annuitätendarlehen die Rate aber immer gleich hoch bleibt, steigt hier dann parallel der Tilgungsanteil.

Auch im Rahmen einer Hausfinanzierung werden oft die Annuitätendarlehen bevorzugt. Für die Zeit der Zinsbindung wird hier dann auch die Annuität festgeschrieben. So weiß der Kreditnehmer immer genau, was er zu leisten hat. Oft wird hier eine Anfangstilgung von 1-2% vereinbart. Dies bringt im Durchschnitt eine Darlehenslaufzeit von 30 bis 40 Jahren mit sich. Wer sich im fortgeschrittenen Alter eine Immobilienfinanzierung leisten will, der sollte sich hier dann für einen höheren Tilgungsprozentsatz entscheiden, da sich so dann auch die Laufzeit dementsprechend verkürzt. Ein höherer Tilgungsanteil steht hier dann aber auch für eine höhere Annuität, das heißt für eine höhere gleichbleibende Rate. Bei der Finanzierung von Baugeld oder einer Kaufsumme um ein Haus zu finanzieren ist ein Annuitätendarlehen sehr beliebt und eine gängige Variante.
Bei einem Annuitätendarlehen hat der Kreditnehmer eine immer gleich bleibende Rate zu zahlen. Im Kreditvertrag wird die jährliche Annuität festgelegt, die Raten werden dann meist vierteljährlich oder auch monatlich geleistet.

Die Rate bei einem Annuitätendarlehen setzt sich aus einem Zinsanteil und einem Tilgungsanteil zusammen. Im Laufe der Darlehensrückführung sinkt jedoch der Zinsanteil aufgrund der immer niedriger werdenden Restschuld. Da bei einem Annuitätendarlehen die Rate aber immer gleich hoch bleibt, steigt hier dann parallel der Tilgungsanteil. 

Auch im Rahmen einer Hausfinanzierung werden oft die Annuitätendarlehen bevorzugt. Für die Zeit der Zinsbindung wird hier dann auch die Annuität festgeschrieben. So weiß der Kreditnehmer immer genau, was er zu leisten hat. Oft wird hier eine Anfangstilgung von 1-2% vereinbart. Dies bringt im Durchschnitt eine Darlehenslaufzeit von 30 bis 40 Jahren mit sich. Wer sich im fortgeschrittenen Alter eine Immobilienfinanzierung leisten will, der sollte sich hier dann für einen höheren Tilgungsprozentsatz entscheiden, da sich so dann auch die Laufzeit dementsprechend verkürzt. Ein höherer Tilgungsanteil steht hier dann aber auch für eine höhere Annuität, das heißt für eine höhere gleichbleibende Rate. Bei der Finanzierung von Baugeld oder einer Kaufsumme um ein Haus zu finanzieren ist ein Annuitätendarlehen sehr beliebt und eine gängige Variante.

Unter einem Festdarlehen versteht man ein langfristig angelegtes Darlehen, bei dem während der Laufzeit nur die Zinsen gezahlt werden, und welches am Ende der Laufzeit in einer Summe getilgt wird. Oft werden solche Darlehen mit einer Lebensversicherung oder einem Fondssparplan gekoppelt. Das Guthaben hieraus kann dann am Ende der Laufzeit zur Darlehensrückzahlung verwandt werden.

Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung bzw. einer Hausfinanzierung wird ein Festdarlehen oft auch an einen Bausparvertrag gekoppelt. Auch hier kann dann das Guthaben verwandt werden, um das Festdarlehen zurückzuzahlen.
Egal, an welche Sparform ein Festdarlehen gekoppelt wird, oft verlangen Banken und andere Finanzierer hier eine Sparrate in etwa der gleichen Höhe wie bei einer Tilgung. So z.B. müssen dann viele Kreditnehmer eines Festdarlehens minimal 1% der Darlehenssumme regelmäßig ansparen, entsprechend einem Tilgungsanteil von eben 1%.
Bei einem Festdarlehen kann entweder ein variabler Zins oder auch eine Zinsfestschreibung von bis zu 30 Jahren festgelegt werden. Sondertilgungen sind in jedem Fall beim variablen Zinssatz möglich. Bei einer Zinsfestschreibung müssen sich beide Vertragspartner bezüglich eventueller Sondertilgungsmöglichkeiten individuell einigen.
Auch ein Festdarlehen hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Vor Allem bei Finanzierungen von Mietwohnungen bringt ein Festdarlehen enorme steuerliche Vorteile mit sich. Zudem kann die Zinsbindung von bis zu 30 Jahren ein Vorteil sein. Über diesen Zeitraum hin bleibt die Belastung für den Kreditnehmer immer gleich. Zinsanteil und Sparbeitrag bleiben für diesen Zeitraum in der Regel konstant. Nachteil eines Festdarlehens kann sein, dann der Kreditnehmer nicht wissen kann, wie sich das Zinsniveau nach Ablauf der Zinsbindungsfrist verhalten wird. Ebenso besteht bei der Variante des variablen Zinssatzes ein erhöhtes Zinsrisiko, welches der Kreditnehmer nur schwer ein- und abschätzen kann.

Egal, ob das Festdarlehen als Baugeld benötigt wird oder zur Immobilienfinanzierung eines bereits vorhandenen Gebäudes, sowohl die Vor- als auch die Nachteile sollten hier immer individuell betrachtet und gegenübergestellt werden.

Das Volltilger-Darlehen ist eine Form des Annuitätendarlehens. Auch hier muss der Kreditnehmer eine feste und gleich bleibende Rate leisten, die sich aus einem Zins- und einem Tilgungsteil zusammensetzt. Bei einem normalen Annuitätendarlehen wird die Annuität parallel zur Zinsfestschreibung vereinbart. Nach Ablauf werden dann beide Faktoren neu festgelegt. Ziel des Volltilger-Darlehens hingegen ist es, das Darlehen bei Ablauf der Zinsfestschreibung bereits vollständig getilgt und abbezahlt zu haben. Eine solche Volltilgung ist ab einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren möglich. Am Häufigsten gewählt jedoch werden hier Zinsfestschreibungen zwischen 15 und 25 Jahren. Die Tilgung wird so festgesetzt, dass das Darlehen dann innerhalb der vereinbarten Zinsbindung auf Null ist. Auch beim Volltilger-Darlehen bilden Tilgung und Zinsen zusammen die Annuitätenrate.

Das Volltilger-Darlehen bringt sowohl Vor-als auch Nachteile mit sich. Im Rahmen eines Volltilger-Darlehens bieten viele Banken aufgrund der hohen Tilgung Zinsrabatte an. Dies kann ein großer Vorteil für den Kreditnehmer sein. Ein weiterer Vorteil liegt in der Zinssicherheit. Da das Darlehen hier bereits während der ersten Zinsbindungsfrist vollständig bedient wird, stehen keine weiteren Zinsverhandlungen an, der Kreditnehmer kann besser kalkulieren.
Aufgrund der Zinsrabatte verweigern viele Banken dann das Sondertilgungsrecht für den Kunden. Ein Nachteil für jeden Kreditnehmer, dem Sondertilgungen wichtig sind. Auch ist ein Volltilger-Darlehen meist sehr unflexibel. Da hier eine genaue Kalkulation zu Grunde liegt, kann der Tilgungsanteil in der Regel nicht herabgesetzt werden. So ist es fast unmöglich, dass sich das Volltilger-Darlehen an individuelle Lebenssituationen des Kreditnehmers anpassen kann.

Ob und für wen ein solches Volltilger-Darlehen geeignet ist, muss immer individuell betrachtet und entschieden werden.

Für viele Menschen ist die Erstellung oder der Erwerb von Wohneigentum auch eine Art der Altersvorsorge. Ziel ist das mietfreie Wohnen im Alter. Auch die Regierung sah das so und ergänzte im Jahre 2008 die herkömmlichen Riester-Produkte durch ein weiteres Produkt der Altersvorsorge – eben das mietfreie Wohnen im Alter.

Riester im Allgemeinen ist eine Ansammlung von Guthaben für die Altersvorsorge unter Gewährung von Prämien. Die Prämien werden jedoch nur gewährt, wenn der Vertrag auch wirklich der Altersvorsorge dient. Seit dem Jahre 2010 können Riester Sparer das Guthaben inkl. der Prämien auch entnehmen, um dieses dann in den Kauf oder den Bau von Wohneigentum zu finanzieren. Hier kann das Guthaben sowohl komplett als auch teilweise bis maximal 75 % entnommen werden.

Wurde noch kein Riester-Vertrag abgeschlossen, so können Interessenten im Rahmen von Wohn-Riester Riester-Bausparverträge oder auch Riester-Immobiliendarlehen abschließen. Die gewährten Prämien werden hier, anders als bei den gewöhnlichen Riester Verträgen nicht angespart, sondern dienen als zusätzliche Tilgung der Baufinanzierung bzw. der Eigenheimfinanzierung. Der Vorteil liegt darin, dass der Kreditnehmer dann schneller schuldenfrei wird und das Ziel des mietfreien Wohnens im Alter schneller näher rückt.

Wohnriester wird auch als Eigenheimrente bezeichnet. Viele sehen diese Eigenheimrente als Ersatz für die im Jahre 2006 weggefallene Eigenheimzulage.

Die KfW ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Diese fördert in erster Linie Häuser und Wohnungen, die bestimmten energetischen Mindestanforderungen gerecht werden. Sowohl bei einem Neubau als auch bei einem Hauskauf sind hier Förderungen möglich.

Die KfW-Förderung beginnt bei Gebäuden, die höchstens 55% der Energie von vergleichbaren Gebäuden erbrauchen.  Es gibt 2 Arten der KfW-Förderung. Zum einen haben Hausbauer- oder Käufer bei entsprechenden energetischen Minimalstandards ein Anrecht auf ein zinsgünstiges Darlehen, meist bis zu einer Höhe von 100.000 Euro. Es können zusätzlich noch eine KfW-Förderung in Form eines Bonus gutgeschrieben werden. Je höher der energetische Standard, umso höher kann dann auch die entsprechende Förderung durch die KfW ausfallen. Da sich regelmäßig Neuerungen bezüglich Energie, Energieeinsparungen und Umweltschutz ergeben, können sich regelmäßig auch die Mindestanforderungen für die KfW-Förderung ändern.

Auch der Einbau von Solaranlagen, Photovoltaik, modernen Heizanlagen wie z.B. Wärmepumpe und sonstige Einbauten, die Energie sparen, können durch die KfW gefördert werden.
Im Rahmen der Finanzierung können die Kreditnehmer dann zusammen mit ihrem Kreditgeber dann die Förderungen bei der KfW beantragen.

Außerdem bietet die KfW für Immobilienerwerber das Programm 124 (Wohneigentumsprogramm), das eine Subvention im Zins hat.

Ein Forward-Darlehen ist ebenfalls eine Art des Annuitätendarlehens. Forward-Darlehen werden ausschließlich zur Immobilienfinanzierung verwandt. Mit Hilfe eines Forward-Darlehens wollen sich die Kreditnehmer frühzeitig einen guten Zinssatz sichern.

Während bei einem herkömmlichen Annuitätendarlehen die Auszahlung in der Regel sofort bzw. zeitnah erfolgt, so kommt es bei einem Forward-Darlehen erst nach Ablauf einer bestimmten und festgelegten Frist zur Auszahlung. Dieser Zwischenzeitraum wird auch als Forward-Periode bezeichnet. In Zeiten günstiger Darlehenszinsen können sich Interessenten bereits für einen späteren Zeitraum einen niedrigen Zinssatz sichern. Der Kreditvertrag wird jetzt abgeschlossen, zur Auszahlung aber kommt es erst nach der Forward-Periode. Kreditnehmer müssen hier jedoch keine Bereitstellungszinsen zahlen. Für den Erkauf eines guten Zinssatzes für die Zukunft jedoch wird ein Zinsaufschlag fällig.

Oft werden Forward-Darlehen abgeschlossen, um kommende Anschlussfinanzierungen möglichst zinsgünstig abwickeln zu können. Jedes Forward-Darlehen birgt jedoch auch ein Risiko in sich. Steigt das Zinsniveau, so ist der Kreditnehmer im Vorteil, er profitiert von dem vor langer Zeit angeschlossenen Kreditvertrag und dem hieraus resultierenden niedrigen Zinssatz. Fallen die Zinsen jedoch, so muss der Kreditnehmer dennoch den vereinbarten möglichen höheren Zinssatz in Kauf nehmen.

Es wird zwischen echten und unechten Forward-Darlehen unterschieden. Der Unterschied liegt im Beginn der Zinsbindungsfrist. Bei einem echten Forward-Darlehen beginnt die Zinsbindungsfrist erst bei Auszahlung, bei einem unechten hingegen schon bei Vertragsabschluss. Bei Vertragsabschluss sollte daher jeder Kreditnehmer genau darauf achten, welche Form des Forward-Darlehens Vertragsbestandteil ist. Die unechte Form hat den Nachteil, dass der Kreditnehmer weniger lang von dem günstigen Zinssatz profitieren kann.